Weltweit agierende Unternehmen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, bei ihrer Tätigkeitsausübung im Ausland sowohl das deutsche, als auch das jeweilige lokale Steuerrecht im Blick zu behalten. Die zahlreichen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geben hierbei den steuerrechtlichen Rahmen vor, dessen Auswirkungen laufend beobachtet und bei Bedarf mit Steuerbehörden im In- und Ausland abgestimmt werden müssen.