Feststellungserklärung zur

Grundsteuer 2022

Feststellungserklärung Grundsteuer 2022

Einfach – Transparent – Sicher

Einfach

Mit uns wird die Grundsteuererklärung für dich zum Selbstläufer. Wir kümmern uns um (fast) alles und machen dir die Arbeit so einfach wie möglich.

Transparent

Wir stehen für klare Preise ohne versteckte Kosten. Welche Leistungen wir dir bieten, teilen wir dir von Anfang an mit.

Sicher

Als Steuerberater stehen wir dir als verlässlicher Partner zur Seite.



Aktuelles: Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung

bis 31.01.2023 verlängert

In 3 Schritten zur Grundsteuererklärung

Grundsteuer-Pakete

Basic

Für die

eigene Immobilie

oder ein

unbebautes Grundstück

  • Nutzung zu Wohnzwecken
  • Eigentumswohnung oder Haus
  • Ausschließlich Eigennutzung
  • Alleineigentum oder Ehegatten
  • Bayern oder Baden-Württemberg
  • Grundstücksfläche bis 600 m² und Wohnfläche bis 350 m²


  • Wir stellen dir unterstützende Unterlagen zur Ermittlung deiner Wohn- und Nutzfläche zur Verfügung
  • Du übermittelst alle erforderlichen Angaben und Unterlagen elektronisch an uns
  • Wir erstellen die Erklärung nach deinen Angaben, zusätzlich erhältst du von uns eine exemplarishe Berechnung anhand der aktuellen Hebesätze
  • Wir übermitteln nach Freigabe die Erklärung elektronisch an das Finanzamt
  • Wir übernehmen die Bescheidprüfung für dich und legen bei Bedarf Einspruch ein
  • Bei Fragen kannst du dich jederzeit bei uns wenden

349€*

Comfort

Für

Wohneigentum

oder gemischt genutzte Grundstücke

  • Nutzung zu Wohnzwecken
  • Eigentumswohnung oder Haus
  • Eigennutzung und/oder Vermietung
  • Alleineigentum oder Ehegatten
  • Bayern oder Baden-Württemberg
  • Grundstücksfläche bis 1.000 m² und Wohn-/Nutzfläche bis 600 m²


Leistungen wie Paket Basic, zusätzlich ist ein Beratungskontingent von 30 Minuten inklusive**, dieses kann beispielsweise genutzt werden für

  • Rückfragen von dir
  • Bearbeitung von Rückfragen vom Finanzamt
  • ggf. erforderliche Einsprüche


549€*

Individuell

Für

alles Andere

nach Absprache

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Andere Eigentümerstrukturen (z.B. Erbengemeinschaften, Grundstückseigentümer-gemeinschaften)
  • Andere Bundesländer
  • Grundstücksfläche >1.000 m² oder Wohn-/Nutzfläche >600 m²



* Preise inkl. 19% USt, für Neumandate zusätzlich 49€ einmalige Registrierungsgebühr und Unterlageneingang bei uns bis zum 15.01.2023

**darüber hinaus erfolgt die Berechnung nach Zeitaufwand

Informationen rund um die Grundsteuerreform

Grundsteuer berechnen

In der Grundsteuererklärung 2022 geht es um die Neuermittlung der Werte des Grundbesitzes. Diese bilden gemeinsam mit der Steuermesszahl die Basis für die Berechnung der „neuen“ Grundsteuer ab 2025. Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ergibt sich dann in Kombination mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Für die Berechnung der Grundsteuer sind somit drei Faktoren entscheidend:


Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

= jährliche Grundsteuer


Die ersten beiden Faktoren werden durch die Grundsteuererklärung 2022 von den Finanzämtern festgestellt. Der Hebesatz der Gemeinden als dritter Faktor wird jedoch erst im Laufe der Jahre 2023 und 2024 neu ermittelt und bekannt gegeben werden.

Damit du schon heute ein Gefühl für die zukünftige Grundsteuer bekommst, ist eine exemplarische Berechnung der neuen Grundsteuer Zahllast auf Basis der aktuellen Hebesätze in unseren Paketen enthalten. Diese soll dir als erste Orientierung für die Zukunft dienen.





Wert des Grundbesitzes

Der Wert des Grundbesitzes, früher Einheitswert, wird aktuell mit der Feststellungserklärung zur Grundsteuer 2022 neu ermittelt. Bisher wurde bisher auf eine Datengrundlage aus den Jahren 1964 in den alten Bundesländern und 1935 in den neuen Bundesländern zurückgegriffen.

Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist im Grundsteuergesetz § 15 Steuermesszal für Grundstücke geregelt. Diese unterscheidet sich je nach Art und Nutzung des Grundstückes bzw. Gebäudes. Die Grundsteuermesszahl wird in Promille angegeben und wurde im Zuge der aktuellen Reform auf etwa ein Zehntel ihres bisherigen Wertes abgewertet, um Wertänderungen zwischen 1935/1964 und heute entgegenzuwirken und die zukünftige Steuerbelastung auf ein ähnliches Niveau wie bisher anzupassen.

Hebesatz

Den Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Dieser stellt aktuell noch den größten Ungewissheitsfaktor dar, da die Hebesätze erst im Laufe der Jahre 2023 und 2024 von den Gemeinden überprüft und neu festgesetzt werden.

Allgemeines zur Grundsteuer

Grundsteuerreform:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ermittlung der Grundsteuer auf Basis der bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt. Da die Einheitswerte aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West) stammen, war dieses Urteil nicht verwunderlich- dennoch bedeutet es eine echte Herausforderung für alle Seiten.

Das Ergebnis ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer und demzufolge eine Neufeststellung der Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer (Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuerwert sowie Grundsteuermessbetrag).

Jeder Eigentümer einer Immobilie ist in diesem Zusammenhang zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Zu beachten ist hierbei, dass nicht alle Bundesländer dem Bundesmodell gefolgt sind und die Ländermodelle teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind. Zudem ergeben sich auch in den Folgejahren Erklärungspflichten, beispielsweise bei An- und Umbauten oder bei Nutzungsänderungen.

Das Ergebnis der Reform wird erst 2024 sichtbar werden, wenn die neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden zugestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Bitte denkt daran, dass wir ebenfalls Zeit zur Bearbeitung benötigen und es auch noch andere geben könnte, die knapp dran sind 😉

Wann muss die neue Grundsteuer bezahlt werden?

Die neue Grundsteuer muss erst ab dem Jahr 2025 bezahlt werden.

Was beeinflusst die Grundsteuer?

Das kommt zunächst darauf an, welches Berechnungsmodell anzuwenden ist. Im Bundesmodell fließen z.B. bei einer vermieteten Eigentumswohnung die jährliche Nettokaltmiete und die zu erwartende Restnutzungsdauer des Gebäudes in die Berechnung ein. Das Bundesmodellen kommt jedoch nicht in allen Bundesländern zur Anwendung, sodass die Regelungen in einzelnen Ländern abweichen. Entscheidend werden vor allem die von den Gemeinden noch festzulegenden neuen Hebesätze sein, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 bekannt gegeben werden.

Wer muss alles eine Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder Eigentümer eines in Deutschland gelegenen Grundstücks muss eine Grundsteuererklärung abgeben.

Wird die Grundsteuer teurer?

Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral sein – das bedeutet, dass sich auf alle Steuerpflichtigen verteilt keine Änderung ergeben soll. Es ist aber mit Verschiebungen zu rechnen, sodass für einige Steuerpflichtige die Belastung sinken wird, für andere aber auch steigen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Hierfür gibt es verschiedene Verfahren. Im Bundesmodell beeinflussen beispielsweise die jährlichen Nettokaltmiete und die Restnutzungsduer (Alter des Gebäudes) den Grundsteuerwert für ein vermietetes Einfamilienhaus.


Für die Ermittlung der Grundsteuer kommt es dann aber zusätzlich auf die anzuwendende Steuermesszahl sowie den neu festzulegenden Hebesatz der jeweiligen Gemeinde an.


Einzelne Bundesländer (beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg) haben eigene Berechnungsmodelle festgelegt. Generell gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Berechnungsmodellen, sodass eine allgemeine Aussage hier nicht möglich ist. Zudem wird sich die tatsächliche Höhe der zukünftigen Grundsteuer erst feststellen lassen, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze neu festgelegt haben.


Muss ich nach 2022 nochmal eine Grundsteuererklärung abgeben?

Es ist vorgesehen, alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung durchzuführen. Demzufolge müssten 2029 erneut alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Darüber hinaus bestehen auch in den Jahren zwischen 2022 und 2029 Erklärungs- und Anzeigepflichten bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (bspw. Eigentümerwechsel oder eine Nutzungsänderungen).

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Werden aus dem Grundstück Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann die Grundsteuer im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei gewerblich genutzten Grundstücken gilt die Grundsteuer als Betriebsausgabe. Für selbst genutztes Wohneigentum kann die Grundsteuer nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

OSTENDORF Steuerberatung

Nadine Ostendorf

Steuerberaterin



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